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Gesetze rund um die Ausbildung: Was gilt und was Betriebe bereitstellen müssen

Stand: 3. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten · Redaktion Meisterheft

Kurzantwort

Für die Ausbildung gelten vor allem das Berufsbildungsgesetz, für Azubis unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz, sonst das Arbeitszeitgesetz, und für alle das Arbeitsschutzgesetz. Die amtliche, aktuelle Fassung steht kostenlos bei gesetze-im-internet.de.

Wichtig für Betriebe: Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz müssen im Betrieb zugänglich sein, digital oder als Aushang.

Die wichtigsten Gesetze

GesetzWorum es gehtAmtliche Fassung
Berufsbildungsgesetz (BBiG)Das Ausbildungsverhältnis: Pflichten von Azubis und Betrieb, Freistellung für die Berufsschule, Ausbildungsnachweis, Zulassung zur Prüfung.BBiG
Handwerksordnung (HwO)Das Gegenstück zum BBiG für Ausbildungen im Handwerk.HwO
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Schutz von Beschäftigten unter 18: Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Unterweisung über Gefahren.JArbSchG
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Arbeitszeit und Ruhezeiten für Beschäftigte ab 18.ArbZG
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten, darunter die Unterweisung während der Arbeitszeit.ArbSchG

Dazu kommt für jeden Beruf die eigene Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan. Sie legt fest, was in der Ausbildung vermittelt wird, und ist die Grundlage für den Abgleich der Sollstunden im Berichtsheft.

Azubis unter 18 Jahren

Für Jugendliche gelten strengere Regeln als für Erwachsene. Die wichtigsten für den Alltag:

RegelWas giltGrundlage
ArbeitszeitHöchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.§ 8 Abs. 1 JArbSchG
PausenMindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück ohne Pause.§ 11 JArbSchG
BerufsschuleFreistellung für den Unterricht; Anrechnung auf die Arbeitszeit; kein Entgeltausfall.§ 9 JArbSchG
UnterweisungVor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen über Gefahren unterweisen, danach mindestens halbjährlich wiederholen.§ 29 JArbSchG

Mehr zur Berufsschule und dazu, wie Schultage im Berichtsheft stehen: Betrieb, Berufsschule und Berichtsheft.

Was Betriebe bereitstellen müssen

Zwei Gesetze verlangen ausdrücklich, dass Beschäftigte sie im Betrieb einsehen können:

  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Wer regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigt, stellt eine Kopie des Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde bereit (§ 47 JArbSchG).
  • Arbeitszeitgesetz: Der Arbeitgeber stellt eine Kopie des Gesetzes sowie die für den Betrieb geltenden Verordnungen, Tarifverträge und Vereinbarungen bereit, soweit sie die Arbeitszeit betreffen (§ 16 ArbZG).

In beiden Fällen reicht es, die Texte über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik zugänglich zu machen, etwa im Intranet. Alternativ werden sie an geeigneter Stelle ausgelegt oder ausgehängt.

Da Gesetze amtliche Werke ohne Urheberrecht sind (§ 5 UrhG), darf der Betrieb sie frei kopieren. Am einfachsten ist ein Link auf die amtliche Fassung, die immer aktuell ist.

Checkliste für den Ausbildungsstart

  1. Gesetze zugänglich machen. Jugendarbeitsschutzgesetz mit Anschrift der Aufsichtsbehörde (bei Azubis unter 18) und Arbeitszeitgesetz.
  2. Arbeitsschutz-Unterweisung. Vor dem ersten Arbeitstag am Platz, während der Arbeitszeit. Bei Jugendlichen halbjährlich wiederholen.
  3. Ausbildungsplan aushändigen. Sachliche und zeitliche Gliederung erklären, sie gehört auch ins Berichtsheft.
  4. Berichtsheft einführen. Wie und wann eingetragen wird, wer freigibt. Vorlagen zum Herunterladen.
  5. Berufsschule klären. Schultage, Blockwochen und wie sie im Betrieb und im Berichtsheft eingeplant werden.

Fragen zur Umstellung? Sprechen Sie mit uns.

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Häufige Fragen

Muss ein Ausbildungsbetrieb das Jugendarbeitsschutzgesetz aushängen?

Wer regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigt, muss eine Kopie des Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde bereitstellen (§ 47 JArbSchG). Das geht über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik oder durch Auslegen bzw. Aushängen an geeigneter Stelle.

Wie lange dürfen Azubis unter 18 arbeiten?

Höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8 Abs. 1 JArbSchG). Die Ruhepausen betragen mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit (§ 11 JArbSchG).

Wie oft müssen Jugendliche zum Arbeitsschutz unterwiesen werden?

Vor Beginn der Beschäftigung, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und danach in angemessenen Abständen, mindestens aber halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Für alle Beschäftigten gilt zusätzlich die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG, während der Arbeitszeit.

Dürfen Betriebe Gesetzestexte kopieren und weitergeben?

Ja. Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und genießen keinen urheberrechtlichen Schutz (§ 5 Abs. 1 UrhG). Sinnvoll ist es, auf die amtliche Fassung bei gesetze-im-internet.de zu verweisen, weil sie dort stets aktuell ist.

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Quellen

Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der genannten Stellen. Stand der Recherche: 3. Oktober 2026. Prüfen Sie Fristen und Hinweise bitte immer bei Ihrer zuständigen IHK.