Ratgeber für Ausbilder, Personal und Geschäftsführung
Ausbildungsrahmenplan Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: alle Positionen und Lernfelder
Stand: 3. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten · Redaktion Meisterheft
Kurzantwort
Der Ausbildungsrahmenplan legt fest, was der Betrieb in der Ausbildung zum Fachinformatiker oder zur Fachinformatikerin der Fachrichtung Anwendungsentwicklung vermittelt und ungefähr wie lange. Er ist Teil der Fachinformatikerausbildungsverordnung von 2020.
Unten finden Sie alle Positionen mit ihren Lernzielen und Zeitrichtwerten, dazu die Lernfelder der Berufsschule. Ein Klick auf eine Position zeigt die einzelnen Lernziele.
Ausbildungsrahmenplan (Betrieb)
Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten
Abschnitt A der Anlage zu § 3 Absatz 1 - Kernfertigkeiten für alle Fachinformatiker
1.Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen1.–18. Monat: 12 Wochen
- a)Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
- b)Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen (rechtlich, wirtschaftlich, terminlich)
- c)Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte festlegen
- d)Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen
- e)Probleme analysieren, als Aufgabe definieren und Lösungsalternativen entwickeln
- f)Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen
- g)Aufgaben im Team sowie mit Kunden planen und abstimmen
- h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten
- i)eigene Vorgehensweise sowie Aufgabendurchführung im Team reflektieren
2.Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen1.–18. Monat: 3 Wochen · 19.–36. Monat: 2 Wochen
- a)Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- b)Bedarfe von Kunden feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
- c)Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und Sachverhalte präsentieren (Deutsch/Englisch)
- d)Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen
- e)Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten
- f)Gespräche situationsgerecht führen und Kunden beraten
- g)Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen gestalten
- h)Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und präsentieren
3.Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen1.–18. Monat: 10 Wochen · 19.–36. Monat: 5 Wochen
- a)marktgängige IT-Systeme hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen
- b)Angebote zu IT-Komponenten, Produkten und Dienstleistungen einholen und vergleichen
- c)technologische Entwicklungstrends feststellen sowie Auswirkungen aufzeigen
- d)Veränderungen von Einsatzfeldern aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
4.Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen1.–18. Monat: 5 Wochen · 19.–36. Monat: 7 Wochen
- a)IT-Systeme analysieren, konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren (unter Lizenz/Urheberrecht)
- b)Programmiersprachen (prozedural/objektorientiert) unterscheiden
- c)systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben
- d)Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen
- e)Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren, speichern und Abfragen erstellen
5.Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen1.–18. Monat: 4 Wochen · 19.–36. Monat: 8 Wochen
- a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden und Maßnahmen projektbegleitend dokumentieren
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen und beseitigen
- c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren (Soll-Ist-Vergleich)
6.Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz1.–18. Monat: 6 Wochen · 19.–36. Monat: 6 Wochen
- a)betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
- b)Sicherheitsanforderungen analysieren und Maßnahmen ableiten, umsetzen und evaluieren
- c)Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale einschätzen
- d)Kunden im Hinblick auf Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz beraten
- e)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen prüfen
7.Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss19.–36. Monat: 7 Wochen
- a)Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren
- b)Leistungserbringung mit Kunden abstimmen und kontrollieren
- c)Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
- d)Kunden in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen
- e)Leistungen und Dokumentationen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen
- f)Kosten für erbrachte Leistungen erfassen und bewerten (Soll-Ist-Vergleich)
8.Betreiben von IT-Systemen1.–18. Monat: 3 Wochen · 19.–36. Monat: 3 Wochen
- a)Netzwerkkonzepte für unterschiedliche Anwendungsgebiete unterscheiden
- b)Datenaustausch von vernetzten Systemen realisieren
- c)Verfügbarkeit und Ausfallwahrscheinlichkeiten analysieren und Lösungen unterbreiten
- d)Maßnahmen zur präventiven Wartung und Störungsvermeidung durchführen
- e)Störungsmeldungen aufnehmen, analysieren und Beseitigung ergreifen
- f)Dokumentationen barrierefrei anfertigen (technisch, System- und Benutzerdokumentation)
9.Inbetriebnehmen von Speicherlösungen19.–36. Monat: 5 Wochen
- a)Sicherheitsmechanismen (Zugriffsrechte) festlegen und implementieren
- b)Speicherlösungen, insbesondere Datenbanksysteme, integrieren
10.Programmieren von Softwarelösungen1.–18. Monat: 5 Wochen · 19.–36. Monat: 10 Wochen
- a)Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle ableiten und Schnittstellen festlegen
- b)Programmiersprachen auswählen und anwenden
- c)Teilaufgaben von IT-Systemen automatisieren
Berufsprofilgebende Fertigkeiten in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Abschnitt B der Anlage zu § 3 Absatz 1 - Spezifische Standards für AE
1.Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen19.–36. Monat: 15 Wochen
- a)Vorgehensmodelle, Entwicklungsumgebungen und Bibliotheken auswählen
- b)Analyse- und Designverfahren anwenden
- c)Benutzerschnittstellen ergonomisch gestalten
- d)Anwendungslösungen unter Berücksichtigung der Systemarchitektur entwerfen
- e)bestehende Anwendungslösungen anpassen
- f)Datenaustausch zwischen Systemen realisieren
- g)komplexe Abfragen durchführen und Datenbestandsberichte erstellen
2.Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen19.–36. Monat: 12 Wochen
- a)Sicherheitsaspekte bei der Softwareentwicklung berücksichtigen
- b)Datenintegrität mithilfe von Werkzeugen sicherstellen
- c)Modultests erstellen und durchführen
- d)Werkzeuge zur Versionsverwaltung einsetzen
- e)Testkonzepte erstellen, Tests durchführen und Ergebnisse bewerten
- f)Daten und Sachverhalte aus Tests präsentieren
Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten
Abschnitt F der Anlage zu § 3 Absatz 1 - Übergreifende Basiskompetenzen
1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Inhalte des Ausbildungsvertrages darstellen (Rechte/Pflichten)
- b)betrieblichen Ausbildungsplan mit Ausbildungsordnung vergleichen
- c)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften beachten
- d)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- e)Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens begründen
- f)Lern- und Arbeitstechniken anwenden
- g)berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechtsform und organisatorischen Aufbau des Betriebes erläutern
- b)Beziehungen des Betriebes zu Wirtschaftsorganisationen/Gewerkschaften nennen
- c)Grundlagen und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe beschreiben
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden
4.Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Betrieb erklären
- b)für den Betrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden und umweltschonend entsorgen
5.Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien1.–18. Monat: 3 Wochen
- a)gegenseitige Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
- b)Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden
- c)Auswirkungen des eigenen Kommunikationsverhaltens berücksichtigen
- d)ethische Aspekte bei IT-Lösungen reflektieren
Lernfelder (Berufsschule)
Die Berufsschule unterrichtet nach dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz. Er ist in Lernfelder mit Stundenrichtwerten gegliedert, zusammen 880 Stunden über drei Jahre.
Lernfelder 1. Ausbildungsjahr
- LF 1Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben40 Std.
- LF 2Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten80 Std.
- LF 3Clients in Netzwerke einbinden80 Std.
- LF 4Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen40 Std.
- LF 5Software zur Verwaltung von Daten anpassen80 Std.
Lernfelder 2. Ausbildungsjahr
- LF 6Serviceanfragen bearbeiten40 Std.
- LF 7Cyber-physische Systeme ergänzen80 Std.
- LF 8Daten systemübergreifend bereitstellen80 Std.
- LF 9Netzwerke und Dienste bereitstellen80 Std.
Lernfelder 3. Ausbildungsjahr (Anwendungsentwicklung)
- LF 10Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln80 Std.
- LF 11Funktionalität in Anwendungen realisieren80 Std.
- LF 12Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen120 Std.
Im Berichtsheft
Der Ausbildungsnachweis zeigt, dass die Inhalte des Plans tatsächlich vermittelt wurden. Praktisch heißt das: Jede Tätigkeit im Bericht gehört zu einer Position des Rahmenplans, jeder Berufsschultag zu einem Lernfeld.
In Meisterheft ist dieser Plan hinterlegt. Die Auszubildenden ordnen ihre Einträge der passenden Position zu, Meisterheft zählt die Stunden zusammen und stellt sie den Zeitrichtwerten gegenüber. So sehen Sie während der Ausbildung, wo noch etwas fehlt, und nicht erst kurz vor der Prüfung.
Mehr dazu, wie Betrieb und Berufsschule im Berichtsheft zusammenkommen: Betrieb, Berufsschule und Berichtsheft.
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Häufige Fragen
Was ist ein Ausbildungsrahmenplan?
Er ist Teil der Ausbildungsordnung und legt fest, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Betrieb vermittelt und in welchem zeitlichen Rahmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Für die Fachinformatiker gilt die Fachinformatikerausbildungsverordnung von 2020.
Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan?
Der Ausbildungsrahmenplan gilt für den Betrieb. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gilt für die Berufsschule und ist in Lernfelder mit Stundenrichtwerten gegliedert.
Muss der Betrieb einen eigenen Ausbildungsplan aufstellen?
Ja. In den Ausbildungsvertrag gehört die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Grundlage ist der Ausbildungsrahmenplan, angepasst an die Abläufe des Betriebs.
Was bedeuten die Wochenangaben bei den Positionen?
Sie sind Zeitrichtwerte: ungefähr so viele Wochen sollen auf die Position entfallen, getrennt nach dem 1. bis 18. und dem 19. bis 36. Ausbildungsmonat. Positionen ohne Wochenangabe werden während der gesamten Ausbildung vermittelt.
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Quellen
Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der genannten Stellen. Stand der Recherche: 3. Oktober 2026. Prüfen Sie Fristen und Hinweise bitte immer bei Ihrer zuständigen IHK.
- Fachinformatikerausbildungsverordnung (FIAusbV), Anlage mit Ausbildungsrahmenplan (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (BIBB, PDF)
- § 5 BBiG, Ausbildungsordnung (gesetze-im-internet.de)
- § 11 BBiG, Vertragsabfassung (gesetze-im-internet.de)