Ratgeber für Ausbilder, Personal und Geschäftsführung
Ist das Schreiben des Berichtshefts Arbeitszeit? Was das Gesetz sagt
Stand: 3. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten · Redaktion Meisterheft
Kurzantwort
Ja, so wird es allgemein verstanden. Das Berufsbildungsgesetz sagt: „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen“ (§ 14 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Die Kammern formulieren es als „während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz“. Das Berichtsheft gehört damit in die Ausbildungszeit, nicht in die Freizeit, und der Betrieb muss dafür Zeit einräumen.
Was das Gesetz sagt
§ 14 BBiG regelt die Pflichten der Ausbildenden. Absatz 2 enthält zwei Sätze zum Ausbildungsnachweis: Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Und: „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“
Das Wort „Arbeitszeit“ steht dort nicht wörtlich. Gemeint ist es aber: Wer Gelegenheit am Arbeitsplatz geben muss, muss dafür Zeit innerhalb der Ausbildungszeit einräumen. So lesen es auch die Kammern, die IHK Hannover etwa schreibt von der „Gelegenheit, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen“.
Was das für Betriebe heißt
Wer von Azubis erwartet, dass sie das Heft abends zu Hause nachtragen, verstößt gegen § 14 Abs. 2 BBiG, und bekommt in der Regel auch schlechtere Einträge, weil nachgetragen wird statt zeitnah geschrieben. Besser ist ein fester Platz im Wochenablauf, zum Beispiel die letzten Minuten des Arbeitstages oder ein fester Termin am Freitag. Auf Baustellen oder im Außendienst hilft ein Berichtsheft, das auf dem Smartphone läuft, damit der Eintrag dort entstehen kann, wo gearbeitet wurde.
Für die Geschäftsführung ist das eine Kostenfrage, die man offen rechnen sollte: Die Zeit für das Berichtsheft ist Ausbildungszeit und damit bezahlt. Je weniger Einsammeln, Nachfragen und Doppelerfassung anfallen, desto geringer ist dieser Posten.
Was das Gesetz nicht regelt
Ob Azubis das Heft freiwillig auch außerhalb der Arbeitszeit führen dürfen, etwa am Smartphone auf dem Heimweg, regelt das Gesetz nicht. Das ist zulässig, aber keine Pflicht, und es ersetzt nicht die Gelegenheit im Betrieb. Ebenso wenig regelt das Gesetz, wie viel Zeit der Betrieb einräumen muss; Maßstab ist, dass der Nachweis ordentlich geführt werden kann.
Für Berufsschultage gilt: Der Unterricht wird eingetragen, mit Fächern oder Lernfeldern und Stunden. Der Eintrag selbst kann am nächsten Arbeitstag im Betrieb erfolgen.
Wie viel Zeit es braucht
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses reicht etwa eine DIN-A4-Seite pro Woche. Grob geschätzt sind das wenige Minuten am Tag oder eine halbe Stunde in der Woche, wenn zeitnah geschrieben wird. Wer eine Woche nachträgt, braucht deutlich länger und erinnert sich schlechter.
Für Ausbilder kommt die Durchsicht hinzu: mindestens einmal im Monat prüfen, besprechen, abzeichnen. In einem digitalen Berichtsheft ist die Freigabe eine Sache von Minuten, und fehlende Berichte sind in der Übersicht markiert, statt dass jemand hinterhertelefoniert.
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Häufige Fragen
Ist das Schreiben des Berichtshefts Arbeitszeit?
Ja, so wird es allgemein verstanden. Das Gesetz verpflichtet Ausbildende, Auszubildenden Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG). Die Kammern formulieren das als „während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz“. Das Berichtsheft gehört damit in die Ausbildungszeit und nicht in die Freizeit. Der Betrieb muss dafür Zeit einplanen.
Dürfen Azubis das Berichtsheft zu Hause schreiben?
Freiwillig ja, als Pflicht nein. Das Gesetz verlangt vom Betrieb, Gelegenheit am Arbeitsplatz zu geben. Wer das Heft lieber abends oder am Smartphone auf dem Heimweg führt, darf das. Der Betrieb darf es aber nicht verlangen und muss die Gelegenheit im Betrieb trotzdem bieten.
Wie viel Zeit braucht das Berichtsheft pro Woche?
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses reicht etwa eine DIN-A4-Seite pro Woche. Grob geschätzt sind das wenige Minuten am Tag oder eine halbe Stunde in der Woche. Mit einem digitalen Berichtsheft, in dem wiederkehrende Tätigkeiten übernommen werden, geht es in der Regel schneller.
Wie trage ich Berufsschultage ein?
Der Unterricht wird mit Fächern oder Lernfeldern und Stunden eingetragen. Der Eintrag selbst kann am nächsten Arbeitstag im Betrieb erfolgen; die IHK Potsdam empfiehlt, Berufsschultage täglich und fachbezogen festzuhalten.
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Quellen
Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der genannten Stellen. Stand der Recherche: 3. Oktober 2026. Prüfen Sie Fristen und Hinweise bitte immer bei Ihrer zuständigen IHK.